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VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 22.02.2001 - 351 Gs 828/01
- VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Es ist vorliegend indes nicht entfallen, denn in Fällen besonders tiefgreifender und folgenschwerer Grundrechtseingriffe - wie der Wohnungsdurchsuchung - gebietet es das Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung auch des tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtsverstoßes gerichtlich klären zu lassen (BVerfGE 81, 138 ).Bei möglicherweise tiefgreifenden Grundrechtseingriffen besteht vielmehr auch bei Gewährleistung effektiven fachgerichtlichen (Grundrechts-)Schutzes ein Rechtsschutzbedürfnis fort, eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu erlangen, um nicht den Grundrechtsschutz eines Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise zu verkürzen (BVerfGE 81, 138 ).
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68
Uranvorkommen
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Die danach im grundrechtlichen Bereich vorzunehmende Abwägung der in Betracht kommenden Interessen erfordert, dass sich grundrechtsbezogene Eingriffe wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), im Rahmen des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ).Dieser Grundsatz verlangt, dass die jeweilige strafprozessuale und - ihr angelehnt - ordnungswidrigkeitsrechtliche Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muss und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen darf (BVerfGE 27, 211 ; 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90 - NJW 1992, 551 m. w. N.).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Die danach im grundrechtlichen Bereich vorzunehmende Abwägung der in Betracht kommenden Interessen erfordert, dass sich grundrechtsbezogene Eingriffe wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), im Rahmen des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Schranken der grundrechtlichen Verbürgungen ergeben sich insbesondere aus den Vorschriften der Strafprozessordnung, die mit Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer leistungsfähigen Strafjustiz und die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 ). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Dieser Grundsatz verlangt, dass die jeweilige strafprozessuale und - ihr angelehnt - ordnungswidrigkeitsrechtliche Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muss und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen darf (BVerfGE 27, 211 ; 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90 - NJW 1992, 551 m. w. N.). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Es obliegt dabei zuvörderst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen (vgl. BVerfGE 96, 27 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Die danach im grundrechtlichen Bereich vorzunehmende Abwägung der in Betracht kommenden Interessen erfordert, dass sich grundrechtsbezogene Eingriffe wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), im Rahmen des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Die danach im grundrechtlichen Bereich vorzunehmende Abwägung der in Betracht kommenden Interessen erfordert, dass sich grundrechtsbezogene Eingriffe wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), im Rahmen des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Schranken der grundrechtlichen Verbürgungen ergeben sich insbesondere aus den Vorschriften der Strafprozessordnung, die mit Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer leistungsfähigen Strafjustiz und die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ) verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 ). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (vgl. zum Bundesrecht z.B. BVerfGE 21, 139 ; st. Rspr.). - BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04
Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen …
Würde man in diesen Fällen das Rechtsschutzbedürfnis verneinen, so würde der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; Beschlüsse vom 21. März 2002 - VerfGH 115/01- und 24. Januar 2003 - VerfGH 39/99 -). - VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegeben sein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 21. März 2002 - VerfGH 115/01 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 81, 138 m. w. N.).